Rechnungskorrektur

Im Geschäftsalltag passiert es nicht selten, dass Rechnungen falsch ausgestellt und deshalb nachträglich korrigiert werden müssen.

Wie schreiben Sie eine Rechnungskorrektur / Stornorechnung ? #

Wenn Sie bei der Ausstellung einer Rechnung Fehler gemacht haben, kann der Fehler durch eine Stornorechnung korrigiert werden.

Wichtig: Wenn die ursprüngliche Rechnung bereits in der Buchhaltung erfasst wurde, muss die Rechnungskorrektur eine eigene Rechnungsnummer erhalten. Anderenfalls können Sie auch die bestehende Rechnung ändern und Ihrem Kunden die geänderte neue Rechnung mit der alten Rechnungsnummer zukommen lassen. Im Übrigen gilt es hierbei Folgendes zu beachten:

Für Stornorechnungen bzw. Rechnungskorrekturen gelten dieselben Pflichtangabenwie für Rechnungen (§ 14 Abs. 4 UStG).

Die Stornorechnung muss sich eindeutig auf die Ursprungsrechnung beziehen. Anzugeben sind:

  • die ursprüngliche Rechnungsnummer
  • das Datum der Ausstellung der alten Rechnung.

In Webbilling gehen Sie hierzu einfach auf die bestehende Rechnung. Wählen Sie im Menü > Aktion > Stornorechnung erstellen. Es wird autoamtisch ein neues Dokument geöffnet welches die gleichen Daten wie die Originalrechnung enthält. Alle Positionen werden aber in Minus ausgegeben.

Ändern Sie ggf. die Textangaben / Titel und speichern Sie das Dokument als Entwurf oder geben Sie es direkt frei. Bei Freigabe wird automatisch eine neue Rechnungsnummer vergeben.

TIPP: Wenn Sie für Rechnungskorrekturen einen eigenen Nummernkreis benötigen, können Sie dies unter Einstellungen > Allgemein > Rechnung / Angebote aktivieren.

Es wird außerdem automatisch eine Verlinkung in der Originalrechnung zur Korrekturrechnung hinterlegt.

Gutschrift oder Rechnungskorrektur? #

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